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Tiergarten Bernburg

Besucherordnung

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Besucherordnung für den Tiergarten Bernburg

1. Der Besuch des Tiergartens ist an den Erwerb einer gültigen Eintrittskarte gebunden.

2. Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Besucherordnung beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person im Tiergartengelände bewegen. Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.

3. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert werden oder sie können des Geländes verwiesen werden.

4. Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Nutzung von Jahreskarten werden durch sofortigen Einzug der Jahreskarte geahndet.

5. Waffen, Fahrräder, Laufräder, Roller, Inlineskates, Rollschuhe, Skateboards, Bälle oder ähnliches dürfen nicht in das Tiergartengelände mitgenommen werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Besucher.

6. Das Füttern der Tiere ist grundsätzlich verboten. Lediglich Schafe und Ziegen dürfen mit an der Kasse erworbenem Tierfutter gefüttert werden. Mitgebrachtes Futter ist an der Kasse unaufgefordert abzugeben.

7. Reizen und necken Sie die Tiere nicht! Klopfen Sie nicht an die Scheiben! Viele Tiere benötigen auch tagsüber Ruhephasen. Halten Sie keine Schirme, Stöcke oder ähnliches in Reichweite der Tiere.

8. Das Verlassen der Besucherwege ist nicht gestattet. Pflanzungen dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden. Pflanzenteile können für Menschen und/oder Tiere giftig sein.

9. Übersteigen Sie keine Gehegebegrenzungen oder Barrieren. Setzen oder stellen Sie Kinder nie auf Gehegebegrenzungen! Gehegebegrenzungen und sonstige Barrieren dienen der Sicherheit von Mensch und Tier und sollen vor unerwarteten Reaktionen schützen.

10. Es ist untersagt, Gegenstände in Gehege oder Wasserbecken zu werfen. Für die Entsorgung von Abfällen und Zigarettenkippen sind die dafür vorgesehenen Behälter zu nutzen.

11. Das Rauchverbot in den gekennzeichneten Bereichen ist einzuhalten.

12. Bei der Benutzung von Spielgeräten sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten.

13. Hunde sind an kurzer Leine zu führen. Für Hunde ist Eintritt zu entrichten. Hunde sind von begehbaren Gehegen, Häusern und Spielplätzen fern zu halten. Kot ist vom Tierhalter unaufgefordert zu beseitigen. Hunde, von denen nach Beurteilung des Tiergartens eine Störung für Besucher oder Tiere ausgehen kann, können vom Zoobesuch ausgeschlossen werden. Andere Tiere dürfen nicht in den Tiergarten mitgebracht werden.

14. Bild- und Tonaufnahmen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet. Bild- und Tonmaterial darf im privaten Bereich und in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch oder einem Hobby im Bereich Fotografie dienen, verwendet werden. Eine etwaige kommerzielle Nutzung ist genehmigungspflichtig.

15. Werbung im Tiergartengelände (inkl. Eingangsbereich und Parkplatz) sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

16. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Besucherordnung oder jedem anderen fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen entstehen.

17. Der Tiergarten haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Besucherordnung entstehen.

18. Weisungen der Tiergarten-Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Besucherordnung können mit einem sofortigen Verweis aus dem Tiergartengelände geahndet werden.

Die Geschäftsführung

ein Absatz Hervorschauender Katta